allgemeine geschäftsbedingungen

  • 1. Geltungsbereich

    • Die Agentur erbringt sämtliche Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    • Bei Auftragerteilung gelten diese Geschäftsbedingungen als durch den Auftraggeber anerkannt. Es gelten ausschließlich die vertraglich vereinbarten Zahlungs- und Lieferbedingungen.
    • Die AGB können im Internet unter www.jenny-becker.de jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden.
  • 2. Vertraulichkeit, Datenschutz

    • Über Unterlagen, persönliche Daten und andere Sachverhalte, die der Agentur im Rahmen von Aufträgen zur Kenntnis kommen, wird Stillschweigen bewahrt. Die Agentur macht Unterlagen keinem anderen als den damit befassten Beschäftigten zugänglich.
    • Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, Datenträger oder Vorlagen werden von der Agentur so verwahrt, dass sie gegen Einsichtnahme durch Dritte gesichert sind. Für unbefugte Einsichtnahme durch Dritte wird nur im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Haftung übernommen.
    • Die Agentur verpflichtet sich zum verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten von Auftraggebern und Geschäftspartnern und trifft alle vertretbaren technischen und organisatorischen Maßnahmen, um solche Daten vor Dritten geschützt aufzubewahren.
  • 3. Ausführung, Lieferung, Vorlagen

    • Die Agentur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen der Agentur, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.
    • Alle zur Auftragsabwicklung notwendigen Unterlagen, Datenträger oder Vorlagen werden der Agentur in angemessener Zeit zur Verfügung gestellt. Für Verzögerungen, die darin begründet sind, dass der Kunde notwendige Unterlagen oder ähnliches nicht fristgerecht vorgelegt hat, übernimmt die Agentur keine Haftung.
    • Bei allen der Agentur übergebenen Unterlagen, Datenträgern oder Vorlagen geht die Agentur davon aus, dass der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen alleine zu Lasten des Auftraggebers.
  • 4. Urheberrecht, Rechtseinräumungen

    • Für jede Nutzung von Leistungen der Agentur gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
    • Für alle konzeptionellen und kreativen Arbeiten (Text, Grafik, Foto, etc.) wird ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht gewährt. Der Verwendungszweck der kreativen Arbeiten erstreckt sich ausschließlich für den Vertragspartner unbegrenzt auf alle üblichen Werbemedien. Ein Nutzungsrecht für Dritte ist ausgeschlossen. Die Einräumung dieser Rechte steht unter der Bedingung der endgültigen Zahlung des vereinbarten Honorars.
    • Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich.
    • Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen
    • Exklusivrechte und Sperrfristen müssen schriftlich und gesondert vereinbart werden.
    • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.
    • Die Agentur wird berechtigt, in üblicher Größe und Form einen Urhebernachweis im Impressum einer erstellten Website sowie im Quellcode anzubringen. Die Agentur kann auf ihren eigenen Internetseiten den Kunden in ihre Referenzliste aufnehmen und mit einem Link auf die Internetpräsenz des Kunden verweisen.
  • 5. Honorar, Zahlung, Verzug, Mehraufwand

    • Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, sind Zahlungen des vereinbarten Entgelts innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das auf der Rechnung genannte Konto zu leisten.
    • Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, vom betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten.
    • Die Agentur behält sich bei Zahlungsverzug vor, die weitere Ausführung des laufenden Auftrags oder weiterer laufender Aufträge für den Auftraggeber bis zum Ausgleich der Forderungen zurückzustellen.
    • Zusatzarbeiten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers verursacht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Sich hieraus ergebende Verschiebungen des Fertigstellungstermins werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
    • Werden von der Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Angebote für Fremdleistungen eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Agentur die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand.
  • 6. Haftung, Gewährleistung

    • Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, sind Beanstandungen der Agentur innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Leistung durch den Kunden schriftlich mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als abgenommen.
    • In Bezug auf Textbearbeitungen übernimmt die Agentur für inhaltliche Fehlerfreiheit weder im wissenschaftlichen Sinn noch gemäß der gesetzlichen Vorschrift Gewähr. Normen, Regularien und Vorschriften übernimmt die Agentur nur bei besonderer Vereinbarung.
    • Die Agentur ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Auftraggeber liefert. Sollte die Agentur durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von diesen frei.
    • Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Die Agentur selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    • Nach der Druckreiferklärung durch den Auftraggeber ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.
    • Die Haftungshöchstgrenze entspricht dem Rechnungsbetrag.
  • 7. Abweichungen, Nichtigkeit, Erfüllungsstandort

    • Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
    • Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung wirtschaftlich am nächsten kommt.
    • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Scheckverbindlichkeiten, ist der Sitz der Agentur.


    Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Februar 2013